Generell: Bitte bringen Sie zum Ersttermin immer Ihre Gesundheitskarte mit. Eine Überweisung ist nicht nötig. Wenn Sie relevante Ärztliche oder psychotherapeutische Unterlagen haben, können Sie die gerne mitbringen. Es gibt je nach Gesundheitsversicherung verschiedene Wege die Psychotherapie abzurechnen:
Gesetzliche Krankenversicherung:

Die Durchführung einer Psychotherapie für gesetzlich versicherte Patienten bedarf der Zustimmung Ihrer Krankenkasse. Die Voraussetzung für diese Zustimmung ist die Durchführung einer psychotherapeutischen Sprechstunde, welche ohne ärztliche Überweisung erfolgt, kostenlos und unverbindlich ist.
Private Krankenversicherung:
Selbstzahler:
Eine Psychotherapie kann unmittelbar und ohne bürokratische Hürden begonnen werden. Dabei wird die Behandlung nicht bei der Krankenkasse dokumentiert, was bei einem Krankenkassenwechsel oder dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung von Bedeutung sein kann. Für Selbstzahler bieten wir im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) individuell vereinbarte Honorare an, die üblicherweise bei 153 Euro pro Sitzung liegen. Die Kosten für eine Psychotherapie können als außergewöhnliche Belastungen unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ steuerlich abgesetzt werden, sofern sie die zumutbare Belastung überschreiten.
Eine kostengünstigere und ebenfalls sehr wirksame Option für Selbstzahler ist die Teilnahme an Gruppentherapien. Weitere Informationen zu unseren Gruppentherapieangeboten finden Sie hier
Da Paartherapie nicht von der Krankenkasse übernommen wird, ist es eine Selbstzahlerleistung. Nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnen wir einen Satz von 100 Euro pro 60-minütige Sitzung und 140 Euro pro 90-minütige Sitzung.
Die Kosten für das Erstgespräch betragen 50 Euro für 60 Minuten.

